Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

  1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
  3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
  4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Neu ab seit 2022:
Aufsuchende systemisch-therapeutische
Familienberatung (ASF)

Nach über 3 Jahren Vorbereitungs- und Vorlaufzeit ist unser neuestes Angebot „Aufsuchende systemisch-therapeutische Familienberatung (ASF)“ am 01.01.2022 gestartet.

Ausgangspunkt waren Erfahrungen in unserer praktischen Arbeit, die nahelegten, dass die Zahl von Familien mit erheblichen psychischen und seelischen Belastungen in den letzten Jahren spürbar angestiegen ist und u.a. pandemiebedingt weiter steigen wird.

Eine adäquate Hilfe für Familien – z.B. in Form einer Familientherapie – gibt es nur bedingt und ist wenn dann nur schwer zu bekommen für betroffene Familien. Therapieplätze sind rar und oftmals mit sehr langen Wartezeiten verbunden.

Wir haben daher ein Angebot geschaffen, das es Familien ermöglicht, niedrigschwellig über ihr zuständiges Jugendamt eine Hilfe zu beantragen, die auf das System Familie im Gesamten ausgelegt ist (systemisch-therapeutisch) und die im häuslichen Rahmen in Anspruch genommen werden kann (aufsuchend). Hierfür steht ein Team von zertifizierten Familientherapeut*innen zur Verfügung, das aufsuchend oder bei Bedarf auch in eigenen Räumlichkeiten unseres Trägers individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Familien zugeschnitten mit der Familie arbeitet.

Für Rückfragen zum Angebot stehen wir Ihnen sehr gern telefonisch, schriftlich oder persönlich zur Verfügung. Wir stellen Ihnen auch gern bei Bedarf Konzeption oder Leistungsbeschreibung zum Angebot zur Verfügung.